ZWILLING | Rechtsanwalt und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
ZWILLING | Rechtsanwalt und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)

Aufgaben als externer Datenschutzbeauftragter

Die Aufgaben ergeben sich im Wesentlichen aus Art. 39 DSGVO. Als TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter übernehme ich diese Aufgaben extern. Das sind konkret die

  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten,
  • Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften,
  • Sensibilisierung und Schulung,
  • Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung,
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde,
  • Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde

Selbst wenn ein Datenschutzbeauftragter nicht zwingend oder nicht dauerhaft erforderlich ist, stehe ich Ihnen als externer Datenschutzberater zur Seite.

Dabei unterstütze ich Sie bei der Erstellung eines tragfesten Datenschutzmanagementsystems von der Planung über die Umsetzung und Prüfung, bis hin zu möglichen Verbesserungen. Die richtige Verarbeitung personenbezogener Daten bewahrt Sie vor Abmahnungen und schafft Datensicherheit in Ihrem Unternehmen.

 

Ich unterrichte und berate Sie als Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter sowie Ihre Beschäftigten hinsichtlich ihrer gesetzlichen Pflichten und überwache der Einhaltung der Datenschutzvorschriften und der erarbeiteten Strategien.

 

Die von mir vorgenommenen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ein nicht unwesentlicher Baustein in der Sicherstellung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen.

 

Desweiteren  erhalten Sie Unterstützung

  • bei der Erstellung der Datenschutzerklärung und
  • des stets erforderlichen Verzeichnissess der Verarbeitungstätigkeiten,
  • durch Mitwirkung an der Bearbeitung von Auskunfts-, Löschungs-, Berichtigungs-, Datenübertragungs- und Widerspruchsersuchen betroffener Personen und
  • Mitwirkung bei der Erstellung betrieblicher Anweisungen und Richtlinien zum Datenschutz,
  • durch Wahrnehmung von Besprechungen und anderen Terminen im Auftrag des Verantwortlichen,
  • durch Mitwirkung bei der Erstellung eines Maßnahmenkatalogs und
  • sonstige datenschutzrechlich relevante Hinweise betreffend die technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Mit mir als externem Datenschutzbeauftragten/-berater ersparen Sie sich darüber hinaus die Kosten für die Aus- und Weiterbildung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters für diese Aufgabe. So entstehen Ihnen keine Ausfallzeiten keine Ausbildungskosten und keine Probleme für den Fall, dass Sie sich von einem internen Datenschutzbeauftragten trennen wollen.

ZWILLING | Rechtsanwalt

Thomas Zwilling
Goethestraße 3f
45549 Sprockhövel

t.zwilling@zwilling-rechtsanwalt.de

rufen Sie einfach an

+49 2324 344 1508

 

oder kontaktieren mich über Ihr Linkedin-Portal.

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Profilbild auf den Seiten 'Rechtsberatung und Schwerpunkte', 'Über mich' und 'Meine Philosophie': Wicho Herrmann-Kümper - © Thomas Zwilling, Rechtsanwalt