Unterstützung als externer Datenschutzbeauftragter, Datenschutzberater
oder Rechtsanwalt
Datenschutz ist lästig. Dennoch war er immer schon wichtig. Die Vorgaben finden sich seit dem 25. Mai 2018 vor allem in der europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der Fassung vom 20.11.2019.
Und was heißt das für die tägliche Praxis?
Die Frage richtet sich an alle, die sich Daten von Personen geben lassen und diese für verschiedenste Zwecke verwenden. Wenn Ihr Unternehmen dazu gehört, kommen Sie nicht darum herum, sich mit den Datenschutzgesetzen zu befassen. Schließlich müssen sich IT und interne Organisation entsprechend einrichten und verhalten. Ein Verarbeitungsverzeichnis, die Datenschutzerklärung oder eine Folgenabschätzung zu erstellen, sind dabei nur erste Schritte auf dem Weg zum Aufbau eines effektiven Datenschutz-Managements und den erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Immense Bußgelder sollten nicht riskiert werden.
Als zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter (TÜV®) oder auch als externer Datenschutzberater "übersetze" ich die gesetzlichen Vorgaben in "Recht für die Praxis". So können Sie diesen in Ihrem Unternehmen sicher nachkommen. In allen darüber hinausgehenden datenschutzrechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen stehe ich Ihnen aber auch als Anwalt mit meinem Rechtsrat zur Seite.
Prüfen von geltend gemachten Ansprüchen der Betroffenen und Verbraucherschützer,